Foto und Film

1. Privatpersonen benötigen keine besondere Genehmigung

Für private Foto- und Filmaufnahmen zu den ausgeschriebenen Sonder- Öffnungsterminen (in der Regel ein mal im Monat), die das Gebäude oder das Gelände des historischen Klärwerks dokumentieren möchten, benötigen Sie grundsätzlich keine weitere Genehmigung. Der Besuch ist grundsätzlich kostenlos. Eine anderweitige Öffnung oder aber Vermietung ist unsererseits aber auch Aufgrund behördlicher Genehmigungen zur Zeit nicht möglich.

2. Fotografen und Filmemacher, die Aufnahmen kommerziell einsetzen möchten, benötigen vorab eine kostenpflichtige Genehmigung unsererseits sowie eine Sondergenehmigung der Bauordnungsbehörden der Stadt Krefeld.

Für nicht private oder aber gewerbliche Projekte, Agenturen, Fernsehanstalten, professionelle Fotografen, Firmen ist immer einerseits eine vorab Einzelfall- Genehmigung unsererseits und eine beim Besuch vorzulegende Sondergenehmigung der Bauordnungsbehörden der Stadt Krefeld erforderlich. Den Kontakt zu den Bauordnungsbehörden stellen wir gegebenenfalls gern her.

Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen Medien und ohne Einschränkung, auch kommerziell, verwendet werden. Inklusive schriftlichem „property release“ für kommerzielle Zwecke.

Property Release und Fotografiererlaubnis

Bitte lesen Sie folgende Hinweise: https://de.wikipedia.org/wiki/Fotografiererlaubnis und https://www.fotorecht-seiler.eu/panoramafreiheit-fotografie-gebaeuden/

Bitte beachten Sie zudem die folgenden Regeln die für Ihren eventuellen Besuch gelten.